Grundsteuer-Hebesatz Lutzerath
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Lutzerath in Rheinland-Pfalz.
Lutzerath
RPBerechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07135057
Was bedeutet der Hebesatz von 550 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 550 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lutzerath.
Hebesatz-Entwicklung in Lutzerath
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 300 % | 400 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 345 % | 465 % | +65 % |
| 2024 (vor der Reform) | 345 % | 465 % | 0 % |
| 2025 | 430 % | 550 % | +85 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Niederneisen | 1.487 | 465 % | 2024 |
| Schopp | 1.490 | 693 % | 2025 |
| Obernheim-Kirchen. | 1.491 | 465 % | 2024 |
| Palzem | 1.484 | 465 % | 2025 |
| Urbach | 1.484 | 500 % | 2025 |
| Arzfeld | 1.482 | 550 % | 2024 |
Grundsteuer in Lutzerath
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lutzerath?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lutzerath bei 550 %, für die Grundsteuer A bei 430 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lutzerath?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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