Kamp-Bornhofen

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56341 1.465 Einwohner
Grundsteuer A 399 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 707 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +242 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141066

Grundsteuer für Kamp-Bornhofen berechnen
Auf einen Blick

So steht Kamp-Bornhofen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 707 % liegt Kamp-Bornhofen auf Platz 45 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Kamp-Bornhofen liegt 221 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Kamp-Bornhofen den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 707 % gestiegen (+307 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Kamp-Bornhofen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kamp-Bornhofen 707 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 221 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 424,20 € im Jahr bzw. 106,05 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 707 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 707 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kamp-Bornhofen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kamp-Bornhofen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 349 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 465 % +65 %
2024 (vor der Reform) 400 % 465 % 0 %
2025 399 % 707 % +242 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Osterspai 1.243 745 % 2025
9 Kestert 635 740 % 2025
10 Lykershausen 216 740 % 2025
11 Prath 301 734 % 2025
12 Lierschied 475 730 % 2025
13 Auel 174 713 % 2025
14 Dachsenhausen 959 709 % 2025
15 Kamp-Bornhofen 1.465 707 % 2025
16 Bad Ems 10.048 705 % 2025
17 Kaub 758 700 % 2025
18 Sauerthal 136 681 % 2025
19 Reichenberg 167 674 % 2025
20 Bogel 821 650 % 2025
21 Eschbach 173 650 % 2025
22 Nochern 468 647 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kamp-Bornhofen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kamp-Bornhofen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kamp-Bornhofen bei 707 %, für die Grundsteuer A bei 399 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Kamp-Bornhofen hoch?

Mit 707 % liegt Kamp-Bornhofen auf Platz 45 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kamp-Bornhofen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 707 % gestiegen (+307 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kamp-Bornhofen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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