Patersberg

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56348 353 Einwohner
Grundsteuer A 573 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 802 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +312 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141109

Grundsteuer für Patersberg berechnen
Auf einen Blick

So steht Patersberg im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 802 % liegt Patersberg auf Platz 14 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Patersberg liegt 316 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Patersberg den 4.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 802 % gestiegen (+357 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 490 %).

Rechenbeispiel für Patersberg

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Patersberg 802 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 316 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 481,20 € im Jahr bzw. 120,30 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 802 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 802 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Patersberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Patersberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 445 % –
2023 (vor der Reform) 410 % 490 % +45 %
2024 (vor der Reform) 410 % 490 % 0 %
2025 573 % 802 % +312 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Sankt Goarshausen 1.242 913 % 2025
2 Dörscheid 360 812 % 2025
3 Braubach 2.986 809 % 2025
4 Patersberg 353 802 % 2025
5 Weyer 470 790 % 2025
6 Dahlheim 801 769 % 2025
7 Gemmerich 544 750 % 2025
8 Osterspai 1.243 745 % 2025
9 Kestert 635 740 % 2025
10 Lykershausen 216 740 % 2025
11 Prath 301 734 % 2025
12 Lierschied 475 730 % 2025
13 Auel 174 713 % 2025
14 Dachsenhausen 959 709 % 2025
15 Kamp-Bornhofen 1.465 707 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Patersberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Patersberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Patersberg bei 802 %, für die Grundsteuer A bei 573 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Patersberg hoch?

Mit 802 % liegt Patersberg auf Platz 14 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Patersberg den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 802 % gestiegen (+357 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 490 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Patersberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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