Mölsheim

RP
Rheinland-Pfalz Alzey-Worms PLZ 67591 543 Einwohner
Grundsteuer A 590 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 540 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +75 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07331046

Grundsteuer für Mölsheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Mölsheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 540 % liegt Mölsheim auf Platz 396 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Mölsheim liegt 54 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Alzey-Worms

Von den 69 Gemeinden im Kreis Alzey-Worms hat Mölsheim den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 500 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 540 % gestiegen (+110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Mölsheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Mölsheim 540 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 54 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 324,00 € im Jahr bzw. 81,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 540 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 540 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mölsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mölsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 465 % +35 %
2024 (vor der Reform) 400 % 465 % 0 %
2025 590 % 540 % +75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Alzey-Worms

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Alzey-Worms

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Osthofen 9.653 600 % 2025
8 Gundersheim 1.498 574 % 2025
9 Gundheim 987 571 % 2025
10 Hohen-Sülzen 732 570 % 2025
11 Biebelnheim 668 565 % 2024
12 Flörsheim-Dalsheim 3.223 565 % 2025
13 Westhofen 3.328 563 % 2025
14 Mölsheim 543 540 % 2025
15 Monzernheim 532 540 % 2025
16 Gimbsheim 3.130 535 % 2025
17 Mörstadt 1.029 535 % 2025
18 Dittelsheim-Heßloch 2.102 525 % 2025
19 Alzey 19.305 520 % 2025
20 Bechtheim 1.855 519 % 2025
21 Frettenheim 311 509 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (69 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Mölsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mölsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mölsheim bei 540 %, für die Grundsteuer A bei 590 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Mölsheim hoch?

Mit 540 % liegt Mölsheim auf Platz 396 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Mölsheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 540 % gestiegen (+110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mölsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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