Westhofen

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67593 3.351 Einwohner
Grundsteuer A 563 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 563 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +98 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07331071

Grundsteuer für Westhofen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 563 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 563 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Westhofen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Westhofen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 %
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 563 % 563 % +98 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Urmitz 3.369 465 % 2024
Hoppstädten-Weiersbach 3.332 465 % 2024
Otterstadt 3.312 465 % 2025
Rodenbach 3.310 465 % 2024
Lustadt 3.413 465 % 2024
Münstermaifeld 3.425 485 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Westhofen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Westhofen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Westhofen bei 563 %, für die Grundsteuer A bei 563 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Westhofen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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