Harbach

RP
Rheinland-Pfalz Altenkirchen (Westerwald) PLZ 57572 510 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 494 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +29 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132045

Grundsteuer für Harbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Harbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 494 % liegt Harbach auf Platz 715 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Harbach liegt 8 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Von den 118 Gemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald) hat Harbach den 61.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 536 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 494 % gestiegen (+94 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Harbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Harbach 494 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 8 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 296,40 € im Jahr bzw. 74,10 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 494 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 494 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Harbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Harbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 465 % +65 %
2024 (vor der Reform) 380 % 465 % 0 %
2025 345 % 494 % +29 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
54 Alsdorf 1.483 500 % 2024
55 Kescheid 129 500 % 2024
56 Malberg 1.063 500 % 2024
57 Obersteinebach 233 500 % 2024
58 Werkhausen 231 500 % 2024
59 Schöneberg 432 495 % 2025
60 Sörth 262 495 % 2025
61 Harbach 510 494 % 2025
62 Bachenberg 88 490 % 2024
63 Dickendorf 363 490 % 2024
64 Eichelhardt 513 490 % 2024
65 Giershausen 102 490 % 2024
66 Niederirsen 93 490 % 2025
67 Weyerbusch 1.504 490 % 2025
68 Fluterschen 632 485 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Harbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Harbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Harbach bei 494 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Harbach hoch?

Mit 494 % liegt Harbach auf Platz 715 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Harbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 494 % gestiegen (+94 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Harbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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