Kescheid

RP
Rheinland-Pfalz Altenkirchen (Westerwald) PLZ 57632 129 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132060

Grundsteuer für Kescheid berechnen
Auf einen Blick

So steht Kescheid im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 500 % liegt Kescheid auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Kescheid liegt 14 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Von den 118 Gemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald) hat Kescheid den 54.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 536 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 500 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Kescheid

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kescheid 500 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 14 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 300,00 € im Jahr bzw. 75,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kescheid.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kescheid

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 500 % +100 %
2024 (vor der Reform) 400 % 500 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
48 Kausen 789 520 % 2024
49 Orfgen 227 520 % 2024
50 Pracht 1.490 520 % 2025
51 Hilgenroth 305 510 % 2025
52 Reiferscheid 433 510 % 2024
53 Schürdt 278 510 % 2024
54 Alsdorf 1.483 500 % 2024
55 Kescheid 129 500 % 2024
56 Malberg 1.063 500 % 2024
57 Obersteinebach 233 500 % 2024
58 Werkhausen 231 500 % 2024
59 Schöneberg 432 495 % 2025
60 Sörth 262 495 % 2025
61 Harbach 510 494 % 2025
62 Bachenberg 88 490 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kescheid

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kescheid?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kescheid bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Kescheid hoch?

Mit 500 % liegt Kescheid auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kescheid den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 500 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kescheid?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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