Erbes-Büdesheim

RP
Rheinland-Pfalz Alzey-Worms PLZ 55234 1.479 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07331021

Grundsteuer für Erbes-Büdesheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Erbes-Büdesheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Erbes-Büdesheim auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Erbes-Büdesheim liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Alzey-Worms

Von den 69 Gemeinden im Kreis Alzey-Worms hat Erbes-Büdesheim den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 500 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Erbes-Büdesheim unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Erbes-Büdesheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Erbes-Büdesheim 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Erbes-Büdesheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Erbes-Büdesheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 345 % 465 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Alzey-Worms

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Alzey-Worms

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
29 Bechenheim 421 465 % 2024
30 Bermersheim vor der Höhe 387 465 % 2024
31 Bornheim 864 465 % 2024
32 Dintesheim 158 465 % 2024
33 Eckelsheim 413 465 % 2024
34 Ensheim 480 465 % 2024
35 Eppelsheim 1.111 465 % 2024
36 Erbes-Büdesheim 1.479 465 % 2024
37 Esselborn 391 465 % 2024
38 Flomborn 1.056 465 % 2024
39 Flonheim 2.644 465 % 2024
40 Framersheim 1.557 465 % 2024
41 Freimersheim 679 465 % 2024
42 Gabsheim 717 465 % 2024
43 Gau-Bickelheim 2.146 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (69 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Erbes-Büdesheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Erbes-Büdesheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Erbes-Büdesheim bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Erbes-Büdesheim hoch?

Mit 465 % liegt Erbes-Büdesheim auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Erbes-Büdesheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Erbes-Büdesheim unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Erbes-Büdesheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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