Börrstadt

RP
Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis PLZ 67725 896 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07333009

Grundsteuer für Börrstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Börrstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Börrstadt auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Börrstadt liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Donnersbergkreis

Von den 81 Gemeinden im Kreis Donnersbergkreis hat Börrstadt den 69.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 559 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 465 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Börrstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Börrstadt 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Börrstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Börrstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +65 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Donnersbergkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Donnersbergkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
63 Teschenmoschel 125 500 % 2024
64 Waldgrehweiler 211 500 % 2024
65 Weitersweiler 511 500 % 2025
66 Zellertal 1.138 500 % 2024
67 Orbis 684 490 % 2025
68 Dreisen 945 481 % 2025
69 Albisheim 1.841 465 % 2024
70 Börrstadt 896 465 % 2024
71 Breunigweiler 449 465 % 2024
72 Finkenbach-Gersweiler 284 465 % 2024
73 Gauersheim 657 465 % 2024
74 Lautersheim 629 465 % 2024
75 Niederhausen an der Appel 224 465 % 2024
76 Oberhausen an der Appel 133 465 % 2024
77 Winterborn 160 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (81 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Börrstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Börrstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Börrstadt bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Börrstadt hoch?

Mit 465 % liegt Börrstadt auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Börrstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 465 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Börrstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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