Allendorf

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56370 593 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141001

Grundsteuer für Allendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Allendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 365 % liegt Allendorf auf Platz 2146 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Allendorf liegt 121 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Allendorf den 136.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 365 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Allendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Allendorf 365 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 121 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 219,00 € im Jahr bzw. 54,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Allendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Allendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 290 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 290 % 320 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 350 % +30 %
2025 330 % 365 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
123 Sulzbach 184 465 % 2024
124 Wasenbach 309 465 % 2024
125 Weisel 1.016 465 % 2024
126 Welterod 455 465 % 2025
127 Winden 714 465 % 2024
128 Zimmerschied 98 465 % 2024
129 Berghausen 296 445 % 2025
130 Reckenroth 244 445 % 2024
131 Attenhausen 408 430 % 2025
132 Kaltenholzhausen 540 420 % 2024
133 Burgschwalbach 1.068 415 % 2025
134 Miehlen 2.019 415 % 2024
135 Niedertiefenbach 185 395 % 2024
136 Allendorf 593 365 % 2025
137 Roth 186 365 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Allendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Allendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Allendorf bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Allendorf hoch?

Mit 365 % liegt Allendorf auf Platz 2146 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Allendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 365 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Allendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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