Berghausen

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56368 296 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 445 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141010

Grundsteuer für Berghausen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 445 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 445 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Berghausen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Berghausen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 %
2023 (vor der Reform) 334 % 388 % +23 %
2024 (vor der Reform) 345 % 430 % +42 %
2025 445 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hüblingen 296 465 % 2024
Ellscheid 296 465 % 2024
Niederhosenbach 296 365 % 2024
Liesenich 295 465 % 2024
Wirschweiler 297 465 % 2024
Ellenhausen 295 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Berghausen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Berghausen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Berghausen bei 445 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Berghausen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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