Winden

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56379 714 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141139

Grundsteuer für Winden berechnen
Auf einen Blick

So steht Winden im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Winden auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Winden liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Winden den 68.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 465 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Winden

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Winden 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Winden.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Winden

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 410 % +25 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % +55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
120 Schweighausen 219 465 % 2024
121 Seelbach 451 465 % 2024
122 Steinsberg 243 465 % 2024
123 Sulzbach 184 465 % 2024
124 Wasenbach 309 465 % 2024
125 Weisel 1.016 465 % 2024
126 Welterod 455 465 % 2025
127 Winden 714 465 % 2024
128 Zimmerschied 98 465 % 2024
129 Berghausen 296 445 % 2025
130 Reckenroth 244 445 % 2024
131 Attenhausen 408 430 % 2025
132 Kaltenholzhausen 540 420 % 2024
133 Burgschwalbach 1.068 415 % 2025
134 Miehlen 2.019 415 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Winden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Winden?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Winden bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Winden hoch?

Mit 465 % liegt Winden auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Winden den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 465 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Winden?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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