Warendorf

NW
Nordrhein-Westfalen Warendorf PLZ 48231 37.705 Einwohner
Grundsteuer A 344 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 639 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +104 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05570052

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Warendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Warendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 639 % liegt Warendorf auf Platz 257 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 33 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Warendorf liegt 72 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Warendorf

Von den 13 Gemeinden im Kreis Warendorf hat Warendorf den 6.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 640 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 639 % gestiegen (+159 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 535 %).

Rechenbeispiel für Warendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Warendorf 639 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 72 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 383,40 € im Jahr bzw. 95,85 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 639 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 639 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Warendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Warendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 308 % 480 % –
2023 (vor der Reform) 308 % 493 % +13 %
2024 (vor der Reform) 308 % 535 % +42 %
2025 344 % 639 % +104 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Warendorf

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Warendorf

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Beelen 6.001 743 % 2025
2 Ennigerloh 19.640 722 % 2026
3 Ahlen 52.387 698 % 2026
4 Sendenhorst 14.110 664 % 2025
5 Oelde 29.961 647 % 2025
6 Sassenberg 14.505 639 % 2026
7 Warendorf 37.705 639 % 2025
8 Everswinkel 9.803 628 % 2025
9 Wadersloh 12.826 628 % 2025
10 Beckum 37.110 607 % 2025
11 Telgte 20.128 605 % 2025
12 Ostbevern 11.385 554 % 2025
13 Drensteinfurt 16.311 542 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (13 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Warendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Warendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Warendorf bei 639 %, für die Grundsteuer A bei 344 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Warendorf hoch?

Mit 639 % liegt Warendorf auf Platz 257 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 33 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Warendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 639 % gestiegen (+159 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 535 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Warendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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