Schöppingen

NW
Nordrhein-Westfalen Borken PLZ 48624 6.746 Einwohner
Grundsteuer A 209 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 413 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Bund der Steuerzahler NRW und Beschlüsse der Städte, 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05554052

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Schöppingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Schöppingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 413 % liegt Schöppingen auf Platz 391 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 1 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Schöppingen liegt 298 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Borken

Von den 17 Gemeinden im Kreis Borken hat Schöppingen den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 570 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Schöppingen unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Schöppingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schöppingen 413 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 298 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 247,80 € im Jahr bzw. 61,95 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 413 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 413 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schöppingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schöppingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 209 % 413 % –
2023 (vor der Reform) 209 % 413 % 0 %
2024 (vor der Reform) 209 % 413 % 0 %
2025 – 413 % 0 %
2026 – 413 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Borken

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Borken

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Borken 43.170 660 % 2026
4 Ahaus 40.183 639 % 2026
5 Isselburg 11.215 630 % 2025
6 Bocholt 73.048 613 % 2025
7 Heiden 8.777 600 % 2026
8 Raesfeld 11.627 600 % 2026
9 Gescher 17.221 588 % 2025
10 Südlohn 9.861 584 % 2025
11 Heek 8.715 548 % 2026
12 Vreden 23.083 547 % 2025
13 Stadtlohn 20.856 511 % 2025
14 Legden 7.532 505 % 2025
15 Gronau (Westf.) 50.349 453 % 2025
16 Reken 14.937 443 % 2026
17 Schöppingen 6.746 413 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (17 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schöppingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schöppingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schöppingen bei 413 %, für die Grundsteuer A bei 209 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Schöppingen hoch?

Mit 413 % liegt Schöppingen auf Platz 391 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 1 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schöppingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Schöppingen unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schöppingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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