Grundsteuer-Hebesatz Pulheim
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Pulheim (Rhein-Erft-Kreis) in Nordrhein-Westfalen.
Pulheim
NWBerechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2026 | Quelle: Bund der Steuerzahler NRW und Beschlüsse der Städte, 2026 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05362036
Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.
So steht Pulheim im Vergleich da
Im Bundesland
Mit 550 % liegt Pulheim auf Platz 340 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Pulheim liegt 161 Prozentpunkte darunter.
Im Landkreis Rhein-Erft-Kreis
Von den 10 Gemeinden im Kreis Rhein-Erft-Kreis hat Pulheim den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 743 %.
Entwicklung
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 555 % auf 550 % gesunken (-5 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 467 %).
Rechenbeispiel für Pulheim
Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pulheim 550 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 161 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 330,00 € im Jahr bzw. 82,50 € pro Quartal.
Was bedeutet der Hebesatz von 550 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 550 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pulheim.
Hebesatz-Entwicklung in Pulheim
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 290 % | 555 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 290 % | 555 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 290 % | 555 % | 0 % |
| 2025 | 483 % | 467 % | -88 % |
| 2026 | – | 550 % | +83 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Erft-Kreis
| Platz | Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Elsdorf | 21.284 | 1010 % | 2026 |
| 2 | Bedburg | 25.210 | 973 % | 2026 |
| 3 | Bergheim | 61.976 | 897 % | 2026 |
| 4 | Wesseling | 38.051 | 865 % | 2025 |
| 5 | Kerpen | 66.377 | 832 % | 2026 |
| 6 | Brühl | 45.653 | 700 % | 2026 |
| 7 | Erftstadt | 48.724 | 635 % | 2025 |
| 8 | Pulheim | 55.979 | 550 % | 2026 |
| 9 | Frechen | 51.927 | 519 % | 2025 |
| 10 | Hürth | 61.732 | 446 % | 2025 |
Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (10 Gemeinden).
Grundsteuer in Pulheim
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pulheim?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pulheim bei 550 %, für die Grundsteuer A bei 483 % (Stand 2026).
Ist der Hebesatz in Pulheim hoch?
Mit 550 % liegt Pulheim auf Platz 340 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.
Hat Pulheim den Hebesatz erhöht?
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 555 % auf 550 % gesunken (-5 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 467 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pulheim?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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