Finnentrop

NW
Nordrhein-Westfalen PLZ 57413 16.966 Einwohner
Grundsteuer A 205 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 627 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05966012

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Finnentrop berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 627 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 627 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Finnentrop.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Finnentrop

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 247 % 491 %
2023 (vor der Reform) 254 % 505 % +14 %
2024 (vor der Reform) 259 % 514 % +9 %
2025 205 % 514 % 0 %
2026 627 % +113 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hövelhof 16.749 639 % 2026
Oerlinghausen 17.217 652 % 2026
Altena 16.689 1044 % 2026
Straelen 16.668 447 % 2026
Leopoldshöhe 17.292 730 % 2025
Bad Lippspringe 17.309 513 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Finnentrop

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Finnentrop?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Finnentrop bei 627 %, für die Grundsteuer A bei 205 % (Stand 2026).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Finnentrop?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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