Winsen (Aller)

NI
Niedersachsen Celle PLZ 29229 12.720 Einwohner
Grundsteuer A 410 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 410 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03351024

Grundsteuer für Winsen (Aller) berechnen
Auf einen Blick

So steht Winsen (Aller) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 410 % liegt Winsen (Aller) auf Platz 159 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Winsen (Aller) liegt 95 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Celle

Von den 21 Gemeinden im Kreis Celle hat Winsen (Aller) den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 352 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 580 % auf 410 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 610 %).

Rechenbeispiel für Winsen (Aller)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Winsen (Aller) 410 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 95 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 246,00 € im Jahr bzw. 61,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 410 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 410 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Winsen (Aller).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Winsen (Aller)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 470 % 580 % –
2023 (vor der Reform) 490 % 600 % +20 %
2024 (vor der Reform) 490 % 610 % +10 %
2025 410 % 410 % -200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Celle

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Celle

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Celle 66.930 545 % 2025
2 Wathlingen 6.350 500 % 2024
3 Nienhagen 6.393 495 % 2024
4 Adelheidsdorf 2.681 450 % 2024
5 Wietze 7.363 440 % 2025
6 Faßberg 5.889 413 % 2025
7 Winsen (Aller) 12.720 410 % 2025
8 Hambühren 10.110 360 % 2025
9 Bröckel 2.009 350 % 2025
10 Eicklingen 3.157 340 % 2025
11 Südheide 11.162 327 % 2025
12 Wienhausen, Klostergemeinde 3.956 320 % 2025
13 Ahnsbeck 1.646 300 % 2025
14 Bergen 12.933 300 % 2025
15 Eschede 5.365 300 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (21 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Winsen (Aller)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Winsen (Aller)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Winsen (Aller) bei 410 %, für die Grundsteuer A bei 410 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Winsen (Aller) hoch?

Mit 410 % liegt Winsen (Aller) auf Platz 159 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Winsen (Aller) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 580 % auf 410 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 610 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Winsen (Aller)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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