Wienhausen, Klostergemeinde

NI
Niedersachsen PLZ 29342 3.960 Einwohner
Grundsteuer A 625 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -230 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03351022

Grundsteuer für Wienhausen, Klostergemeinde berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wienhausen, Klostergemeinde

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 %
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % +100 %
2025 625 % 320 % -230 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Cadenberge 3.944 300 % 2025
Hattorf am Harz 3.990 293 % 2025
Marschacht 3.893 313 % 2025
Hoya 3.865 330 % 2025
Tarmstedt 4.068 409 % 2025
Walkenried 4.103 248 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wienhausen, Klostergemeinde?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wienhausen, Klostergemeinde bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 625 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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