Wienhausen, Klostergemeinde

NI
Niedersachsen Celle PLZ 29342 3.956 Einwohner
Grundsteuer A 625 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -230 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03351022

Grundsteuer für Wienhausen, Klostergemeinde berechnen
Auf einen Blick

So steht Wienhausen, Klostergemeinde im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 320 % liegt Wienhausen, Klostergemeinde auf Platz 378 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 58 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Wienhausen, Klostergemeinde liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Celle

Von den 21 Gemeinden im Kreis Celle hat Wienhausen, Klostergemeinde den 12.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 352 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 320 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %).

Rechenbeispiel für Wienhausen, Klostergemeinde

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wienhausen, Klostergemeinde 320 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 5 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 192,00 € im Jahr bzw. 48,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wienhausen, Klostergemeinde

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % +100 %
2025 625 % 320 % -230 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Celle

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Celle

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Wietze 7.363 440 % 2025
6 Faßberg 5.889 413 % 2025
7 Winsen (Aller) 12.720 410 % 2025
8 Hambühren 10.110 360 % 2025
9 Bröckel 2.009 350 % 2025
10 Eicklingen 3.157 340 % 2025
11 Südheide 11.162 327 % 2025
12 Wienhausen, Klostergemeinde 3.956 320 % 2025
13 Ahnsbeck 1.646 300 % 2025
14 Bergen 12.933 300 % 2025
15 Eschede 5.365 300 % 2025
16 Lachendorf 5.958 300 % 2025
17 Beedenbostel 963 280 % 2025
18 Eldingen 1.968 280 % 2025
19 Hohne 1.691 280 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (21 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wienhausen, Klostergemeinde?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wienhausen, Klostergemeinde bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 625 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wienhausen, Klostergemeinde hoch?

Mit 320 % liegt Wienhausen, Klostergemeinde auf Platz 378 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 58 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wienhausen, Klostergemeinde den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 320 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wienhausen, Klostergemeinde?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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