Warmsen

NI
Niedersachsen Nienburg (Weser) PLZ 31606 3.105 Einwohner
Grundsteuer A 211 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 211 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -139 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03256034

Grundsteuer für Warmsen berechnen
Auf einen Blick

So steht Warmsen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 211 % liegt Warmsen auf Platz 777 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Warmsen liegt 104 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Nienburg (Weser)

Von den 36 Gemeinden im Kreis Nienburg (Weser) hat Warmsen den 29.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 283 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 211 % gesunken (-139 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Warmsen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Warmsen 211 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 104 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 126,60 € im Jahr bzw. 31,65 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 211 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 211 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Warmsen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Warmsen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2025 211 % 211 % -139 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nienburg (Weser)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nienburg (Weser)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
22 Balge 1.621 240 % 2025
23 Eystrup 3.621 240 % 2025
24 Rodewald 2.574 240 % 2025
25 Heemsen 1.815 234 % 2025
26 Diepenau, Flecken 3.829 232 % 2025
27 Bücken, Flecken 2.119 220 % 2025
28 Schweringen 849 220 % 2025
29 Warmsen 3.105 211 % 2025
30 Hassel (Weser) 1.764 210 % 2025
31 Gandesbergen 522 200 % 2025
32 Hoyerhagen 946 190 % 2025
33 Hämelhausen 562 180 % 2025
34 Hilgermissen 2.018 170 % 2025
35 Raddestorf 1.806 163 % 2025
36 Warpe 671 140 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (36 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Warmsen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Warmsen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Warmsen bei 211 %, für die Grundsteuer A bei 211 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Warmsen hoch?

Mit 211 % liegt Warmsen auf Platz 777 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Warmsen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 211 % gesunken (-139 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Warmsen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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