Sassenburg

NI
Niedersachsen PLZ 38524 12.014 Einwohner
Grundsteuer A 652 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 433 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -67 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03151025

Grundsteuer für Sassenburg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 433 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 433 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sassenburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sassenburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 %
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 500 % +50 %
2025 652 % 433 % -67 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Geeste 12.029 320 % 2025
Uplengen 11.951 219 % 2025
Lehre 11.935 440 % 2024
Apen 12.102 314 % 2025
Nordstemmen 11.913 370 % 2025
Stelle 11.884 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Sassenburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sassenburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sassenburg bei 433 %, für die Grundsteuer A bei 652 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sassenburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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