Reinstorf

NI
Niedersachsen Lüneburg PLZ 21400 1.174 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 225 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03355030

Grundsteuer für Reinstorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Reinstorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 225 % liegt Reinstorf auf Platz 724 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 23 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Reinstorf liegt 90 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Lüneburg

Von den 43 Gemeinden im Kreis Lüneburg hat Reinstorf den 40.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 364 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 225 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Reinstorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Reinstorf 225 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 90 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 135,00 € im Jahr bzw. 33,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 225 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 225 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Reinstorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Reinstorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 380 % 225 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Lüneburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Lüneburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
29 Bleckede 9.121 319 % 2025
30 Amt Neuhaus 4.330 306 % 2025
31 Neetze 2.860 290 % 2025
32 Betzendorf 1.093 285 % 2025
33 Rehlingen 711 285 % 2025
34 Soderstorf 1.429 285 % 2025
35 Vastorf 828 281 % 2025
36 Dahlenburg, Flecken 3.047 280 % 2025
37 Thomasburg 1.318 280 % 2025
38 Oldendorf (Luhe) 936 270 % 2025
39 Dahlem 501 230 % 2025
40 Reinstorf 1.174 225 % 2025
41 Boitze 331 220 % 2025
42 Tosterglope 607 200 % 2025
43 Nahrendorf 1.096 180 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (43 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Reinstorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reinstorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Reinstorf bei 225 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Reinstorf hoch?

Mit 225 % liegt Reinstorf auf Platz 724 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 23 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Reinstorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 225 % gesunken (-125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reinstorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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