Warnow

MV
Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock PLZ 18249 917 Einwohner
Grundsteuer A 272 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 377 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -38 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072114

Grundsteuer für Warnow berechnen
Auf einen Blick

So steht Warnow im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 377 % liegt Warnow auf Platz 455 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Warnow liegt 18 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Landkreis Rostock

Von den 112 Gemeinden im Kreis Landkreis Rostock hat Warnow den 36.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 330 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 377 % gesunken (-38 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %).

Rechenbeispiel für Warnow

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Warnow 377 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 18 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 226,20 € im Jahr bzw. 56,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 377 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 377 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Warnow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Warnow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 323 % 415 % –
2023 (vor der Reform) 323 % 415 % 0 %
2024 (vor der Reform) 323 % 415 % 0 %
2025 272 % 377 % -38 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Landkreis Rostock

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Landkreis Rostock

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
29 Groß Wokern 1.024 397 % 2025
30 Klein Belitz 818 395 % 2025
31 Schorssow 417 395 % 2025
32 Nustrow 173 390 % 2025
33 Bad Doberan 13.059 385 % 2025
34 Krakow am See 3.286 380 % 2025
35 Lelkendorf 425 380 % 2025
36 Warnow 917 377 % 2025
37 Gülzow-Prüzen 1.479 372 % 2025
38 Hoppenrade 570 370 % 2024
39 Kröpelin 4.919 370 % 2025
40 Kuchelmiß 668 370 % 2024
41 Tarnow 1.066 370 % 2025
42 Wiendorf 822 370 % 2024
43 Laage 6.289 363 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (112 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Warnow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Warnow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Warnow bei 377 %, für die Grundsteuer A bei 272 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Warnow hoch?

Mit 377 % liegt Warnow auf Platz 455 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Warnow den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 377 % gesunken (-38 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Warnow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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