Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 18055 204.929 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 438 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -82 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13003000

Grundsteuer für Rostock, Hanse- und Universitätsstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Rostock, Hanse- und Universitätsstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 438 % liegt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt auf Platz 186 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Rostock, Hanse- und Universitätsstadt liegt 43 Prozentpunkte darüber.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 438 % gesunken (-42 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 520 %).

Rechenbeispiel für Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt 438 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 43 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 262,80 € im Jahr bzw. 65,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 438 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 438 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 480 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 520 % +40 %
2024 (vor der Reform) 300 % 520 % 0 %
2025 345 % 438 % -82 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze ähnlich großer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwerin 97.922 595 % 2024
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt 59.494 650 % 2025
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt 56.154 417 % 2025
Stralsund 55.481 532 % 2025
Wismar 43.103 541 % 2025
Güstrow, Barlachstadt 28.861 438 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt bei 438 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt hoch?

Mit 438 % liegt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt auf Platz 186 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rostock, Hanse- und Universitätsstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 438 % gesunken (-42 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 520 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rostock, Hanse- und Universitätsstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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