Priborn

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17209 352 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071118

Grundsteuer für Priborn berechnen
Auf einen Blick

So steht Priborn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 340 % liegt Priborn auf Platz 540 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 25 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Priborn liegt 55 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Priborn den 136.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 340 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Priborn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Priborn 340 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 55 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 204,00 € im Jahr bzw. 51,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Priborn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Priborn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 330 % +30 %
2024 (vor der Reform) 300 % 330 % 0 %
2025 – 340 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
129 Stuer 242 351 % 2025
130 Alt Schwerin 537 350 % 2024
131 Altenhof 315 350 % 2025
132 Grischow 236 350 % 2024
133 Kletzin 651 350 % 2024
134 Schönfeld 342 350 % 2024
135 Trollenhagen 917 350 % 2024
136 Priborn 352 340 % 2025
137 Buchholz 116 336 % 2025
138 Breesen 475 330 % 2024
139 Südmüritz 792 330 % 2025
140 Zislow 181 330 % 2025
141 Grapzow 333 320 % 2024
142 Neverin 1.008 320 % 2024
143 Wustrow 750 320 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Priborn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Priborn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Priborn bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Priborn hoch?

Mit 340 % liegt Priborn auf Platz 540 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 25 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Priborn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 340 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Priborn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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