Grundsteuer-Hebesatz Neverin
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Neverin in Mecklenburg-Vorpommern.
Neverin
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071111
Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neverin.
Hebesatz-Entwicklung in Neverin
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 250 % | 320 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 250 % | 320 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 250 % | 320 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Tutow | 1.004 | 369 % | 2025 |
| Rosenow | 997 | 440 % | 2025 |
| Peenehagen | 996 | 427 % | 2024 |
| Reddelich | 1.014 | 265 % | 2025 |
| Roggendorf | 990 | 440 % | 2025 |
| Gutow | 1.015 | 273 % | 2025 |
Grundsteuer in Neverin
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neverin?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neverin bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neverin?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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