Rotenburg a. d. Fulda

HE
Hessen Hersfeld-Rotenburg PLZ 36199 12.944 Einwohner
Grundsteuer A 375 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 475 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06632018

Grundsteuer für Rotenburg a. d. Fulda berechnen
Auf einen Blick

So steht Rotenburg a. d. Fulda im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 475 % liegt Rotenburg a. d. Fulda auf Platz 175 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 58 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Rotenburg a. d. Fulda liegt 24 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Von den 20 Gemeinden im Kreis Hersfeld-Rotenburg hat Rotenburg a. d. Fulda den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 348 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 675 % auf 475 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 675 %).

Rechenbeispiel für Rotenburg a. d. Fulda

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rotenburg a. d. Fulda 475 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 24 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 285,00 € im Jahr bzw. 71,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 475 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 475 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rotenburg a. d. Fulda.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rotenburg a. d. Fulda

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 675 % 675 % –
2023 (vor der Reform) 675 % 675 % 0 %
2024 (vor der Reform) 675 % 675 % 0 %
2025 375 % 475 % -200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Hersfeld-Rotenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Rotenburg a. d. Fulda 12.944 475 % 2025
2 Wildeck 4.650 425 % 2025
3 Bad Hersfeld, Kreisstadt 30.632 410 % 2025
4 Cornberg 1.282 400 % 2025
5 Ronshausen 2.257 400 % 2025
6 Schenklengsfeld 4.202 395 % 2025
7 Friedewald 2.638 365 % 2025
8 Philippsthal (Werra), Marktgemeinde 3.914 365 % 2024
9 Heringen (Werra) 6.621 350 % 2025
10 Nentershausen 2.320 330 % 2025
11 Alheim 4.803 320 % 2025
12 Bebra 12.917 320 % 2025
13 Hauneck 3.049 320 % 2025
14 Haunetal 2.769 320 % 2025
15 Kirchheim 3.606 320 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (20 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rotenburg a. d. Fulda

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rotenburg a. d. Fulda?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rotenburg a. d. Fulda bei 475 %, für die Grundsteuer A bei 375 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rotenburg a. d. Fulda hoch?

Mit 475 % liegt Rotenburg a. d. Fulda auf Platz 175 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 58 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rotenburg a. d. Fulda den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 675 % auf 475 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 675 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rotenburg a. d. Fulda?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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