Alheim

HE
Hessen PLZ 36211 4.809 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -280 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06632001

Grundsteuer für Alheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Alheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Alheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 600 % 600 %
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2024 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2025 400 % 320 % -280 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hammersbach 4.817 707 % 2025
Hilders, Marktgemeinde 4.778 320 % 2025
Hohenahr 4.846 265 % 2025
Trendelburg 4.771 540 % 2025
Rabenau 4.856 600 % 2025
Brachttal 4.872 327 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Alheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Alheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Alheim bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Alheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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