Philippsthal (Werra), Marktgemeinde

HE
Hessen PLZ 36269 3.944 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06632016

Grundsteuer für Philippsthal (Werra), Marktgemeinde berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 380 %
2023 (vor der Reform) 332 % 365 % -15 %
2024 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Zwesten 3.900 395 % 2025
Lorch 3.891 605 % 2025
Kiedrich 3.867 650 % 2024
Grasellenbach 4.023 390 % 2025
Neckarsteinach 3.859 730 % 2025
Wanfried 4.033 530 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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