Mossautal

HE
Hessen PLZ 64756 2.465 Einwohner
Grundsteuer A 222 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 325 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -275 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06437012

Grundsteuer für Mossautal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 325 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mossautal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mossautal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 %
2023 (vor der Reform) 400 % 500 % +100 %
2024 (vor der Reform) 400 % 600 % +100 %
2025 222 % 325 % -275 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elbtal 2.435 200 % 2025
Abtsteinach 2.427 500 % 2025
Nentershausen 2.390 330 % 2025
Romrod 2.565 385 % 2024
Ehrenberg (Rhön) 2.566 320 % 2025
Siegbach 2.575 420 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mossautal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mossautal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mossautal bei 325 %, für die Grundsteuer A bei 222 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mossautal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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