Abtsteinach

HE
Hessen PLZ 69518 2.427 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06431001

Grundsteuer für Abtsteinach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Abtsteinach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Abtsteinach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 503 %
2023 (vor der Reform) 400 % 503 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 600 % +97 %
2025 500 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elbtal 2.435 200 % 2025
Nentershausen 2.390 330 % 2025
Mossautal 2.465 325 % 2025
Grebenau 2.299 365 % 2025
Ronshausen 2.297 400 % 2025
Flörsbachtal 2.293 197 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Abtsteinach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Abtsteinach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Abtsteinach bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Abtsteinach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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