Elbtal

HE
Hessen PLZ 65627 2.435 Einwohner
Grundsteuer A 245 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 200 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06533005

Grundsteuer für Elbtal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 200 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 200 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elbtal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elbtal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 290 % 230 %
2023 (vor der Reform) 290 % 230 % 0 %
2024 (vor der Reform) 290 % 230 % 0 %
2025 245 % 200 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Abtsteinach 2.427 500 % 2025
Mossautal 2.465 325 % 2025
Nentershausen 2.390 330 % 2025
Romrod 2.565 385 % 2024
Ehrenberg (Rhön) 2.566 320 % 2025
Grebenau 2.299 365 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Elbtal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elbtal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elbtal bei 200 %, für die Grundsteuer A bei 245 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elbtal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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