Herborn

HE
Hessen PLZ 35745 20.435 Einwohner
Grundsteuer A 111 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 319 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -94 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06532012

Grundsteuer für Herborn berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 319 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 319 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Herborn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Herborn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 352 % 413 %
2023 (vor der Reform) 352 % 413 % 0 %
2024 (vor der Reform) 352 % 413 % 0 %
2025 111 % 319 % -94 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bruchköbel 20.545 651 % 2025
Nidderau 20.103 733 % 2025
Groß-Umstadt 21.269 695 % 2025
Seligenstadt, Einhardstadt 21.288 850 % 2025
Flörsheim am Main 21.313 550 % 2024
Stadtallendorf 21.688 294 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Herborn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Herborn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Herborn bei 319 %, für die Grundsteuer A bei 111 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Herborn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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