Groß-Umstadt

HE
Hessen Darmstadt-Dieburg PLZ 64823 21.171 Einwohner
Grundsteuer A 685 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 695 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06432010

Grundsteuer für Groß-Umstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Groß-Umstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 695 % liegt Groß-Umstadt auf Platz 81 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Groß-Umstadt liegt 196 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Von den 23 Gemeinden im Kreis Darmstadt-Dieburg hat Groß-Umstadt den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 748 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 525 % auf 695 % gestiegen (+170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 835 %).

Rechenbeispiel für Groß-Umstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Groß-Umstadt 695 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 196 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 417,00 € im Jahr bzw. 104,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 695 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 695 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Groß-Umstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Groß-Umstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 525 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 525 % 0 %
2024 (vor der Reform) 635 % 835 % +310 %
2025 685 % 695 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Darmstadt-Dieburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Mühltal 13.839 1120 % 2025
5 Ober-Ramstadt 15.039 1060 % 2025
6 Bickenbach 6.085 1015 % 2025
7 Messel 4.229 963 % 2025
8 Roßdorf 13.025 913 % 2025
9 Pfungstadt 25.475 890 % 2025
10 Weiterstadt 26.638 835 % 2025
11 Groß-Umstadt 21.171 695 % 2025
12 Groß-Bieberau 4.486 640 % 2024
13 Modautal 5.099 600 % 2025
14 Otzberg 6.291 581 % 2025
15 Alsbach-Hähnlein 9.240 575 % 2025
16 Babenhausen 17.778 540 % 2025
17 Münster (Hessen) 14.657 504 % 2025
18 Fischbachtal 2.692 480 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Groß-Umstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Groß-Umstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Groß-Umstadt bei 695 %, für die Grundsteuer A bei 685 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Groß-Umstadt hoch?

Mit 695 % liegt Groß-Umstadt auf Platz 81 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Groß-Umstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 525 % auf 695 % gestiegen (+170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 835 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Groß-Umstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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