Groß-Umstadt

HE
Hessen PLZ 64823 21.269 Einwohner
Grundsteuer A 685 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 695 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06432010

Grundsteuer für Groß-Umstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 695 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 695 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Groß-Umstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Groß-Umstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 525 %
2023 (vor der Reform) 400 % 525 % 0 %
2024 (vor der Reform) 635 % 835 % +310 %
2025 685 % 695 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Seligenstadt, Einhardstadt 21.288 850 % 2025
Flörsheim am Main 21.313 550 % 2024
Stadtallendorf 21.688 294 % 2025
Bruchköbel 20.545 651 % 2025
Herborn 20.435 319 % 2025
Büdingen 22.278 365 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Groß-Umstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Groß-Umstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Groß-Umstadt bei 695 %, für die Grundsteuer A bei 685 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Groß-Umstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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