Fischbachtal

HE
Hessen Darmstadt-Dieburg PLZ 64405 2.692 Einwohner
Grundsteuer A 185 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -260 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06432007

Grundsteuer für Fischbachtal berechnen
Auf einen Blick

So steht Fischbachtal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 480 % liegt Fischbachtal auf Platz 171 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Fischbachtal liegt 19 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Von den 23 Gemeinden im Kreis Darmstadt-Dieburg hat Fischbachtal den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 748 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 490 % auf 480 % gesunken (-10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 740 %).

Rechenbeispiel für Fischbachtal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Fischbachtal 480 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 19 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 288,00 € im Jahr bzw. 72,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fischbachtal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fischbachtal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 490 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 490 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 740 % +250 %
2025 185 % 480 % -260 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Darmstadt-Dieburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Pfungstadt 25.475 890 % 2025
10 Weiterstadt 26.638 835 % 2025
11 Groß-Umstadt 21.171 695 % 2025
12 Groß-Bieberau 4.486 640 % 2024
13 Modautal 5.099 600 % 2025
14 Otzberg 6.291 581 % 2025
15 Alsbach-Hähnlein 9.240 575 % 2025
16 Babenhausen 17.778 540 % 2025
17 Münster (Hessen) 14.657 504 % 2025
18 Fischbachtal 2.692 480 % 2025
19 Groß-Zimmern 14.652 454 % 2025
20 Reinheim 16.372 430 % 2025
21 Dieburg 15.791 419 % 2025
22 Eppertshausen 6.398 400 % 2025
23 Schaafheim 9.079 383 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Fischbachtal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fischbachtal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fischbachtal bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 185 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Fischbachtal hoch?

Mit 480 % liegt Fischbachtal auf Platz 171 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Fischbachtal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 490 % auf 480 % gesunken (-10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 740 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fischbachtal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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