Groß-Zimmern

HE
Hessen PLZ 64846 14.630 Einwohner
Grundsteuer A 435 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 454 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -46 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06432011

Grundsteuer für Groß-Zimmern berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 454 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 454 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Groß-Zimmern.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Groß-Zimmern

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 %
2023 (vor der Reform) 350 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 500 % +100 %
2025 435 % 454 % -46 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Büttelborn 14.667 870 % 2025
Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 14.522 240 % 2025
Langenselbold 14.512 677 % 2025
Aßlar 14.502 550 % 2025
Homberg (Efze), Reformationsstadt, Kreisstadt 14.795 320 % 2025
Gründau 14.458 200 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Groß-Zimmern

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Groß-Zimmern?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Groß-Zimmern bei 454 %, für die Grundsteuer A bei 435 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Groß-Zimmern?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 454 %.

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