Erbach, Kreisstadt

HE
Hessen PLZ 64711 13.944 Einwohner
Grundsteuer A 195 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 460 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06437006

Grundsteuer für Erbach, Kreisstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 460 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 460 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Erbach, Kreisstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Erbach, Kreisstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 530 %
2023 (vor der Reform) 400 % 530 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 530 % 0 %
2025 195 % 460 % -70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mühltal 13.958 1120 % 2025
Melsungen 14.012 405 % 2025
Lohfelden 13.871 532 % 2025
Lich 14.222 470 % 2024
Grünberg 13.615 370 % 2025
Freigericht 14.294 530 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Erbach, Kreisstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Erbach, Kreisstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Erbach, Kreisstadt bei 460 %, für die Grundsteuer A bei 195 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Erbach, Kreisstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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