Grünberg

HE
Hessen PLZ 35305 13.615 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06531006

Grundsteuer für Grünberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grünberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grünberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 396 %
2023 (vor der Reform) 400 % 450 % +54 %
2024 (vor der Reform) 400 % 490 % +40 %
2025 280 % 370 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Solms 13.541 320 % 2025
Bad Soden-Salmünster 13.431 455 % 2025
Lohfelden 13.871 532 % 2025
Linden 13.320 365 % 2024
Erbach, Kreisstadt 13.944 460 % 2025
Mühltal 13.958 1120 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Grünberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grünberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grünberg bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grünberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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