Stüdenitz-Schönermark

BB
Brandenburg Ostprignitz-Ruppin PLZ 16845 594 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 325 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12068417

Grundsteuer für Stüdenitz-Schönermark berechnen
Auf einen Blick

So steht Stüdenitz-Schönermark im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 325 % liegt Stüdenitz-Schönermark auf Platz 280 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Stüdenitz-Schönermark liegt 33 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Von den 23 Gemeinden im Kreis Ostprignitz-Ruppin hat Stüdenitz-Schönermark den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 388 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 325 % gesunken (-15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Stüdenitz-Schönermark

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Stüdenitz-Schönermark 325 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 33 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 195,00 € im Jahr bzw. 48,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 325 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stüdenitz-Schönermark.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stüdenitz-Schönermark

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 250 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 250 % 340 % 0 %
2025 – 325 % -15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ostprignitz-Ruppin

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Walsleben 794 410 % 2024
10 Dabergotz 659 405 % 2024
11 Breddin 865 402 % 2025
12 Sieversdorf-Hohenofen 664 397 % 2025
13 Fehrbellin 8.946 385 % 2024
14 Herzberg (Mark) 650 372 % 2025
15 Rheinsberg 7.663 370 % 2025
16 Dreetz 1.112 348 % 2025
17 Märkisch Linden 1.201 345 % 2024
18 Storbeck-Frankendorf 485 345 % 2024
19 Temnitztal 1.487 345 % 2024
20 Zernitz-Lohm 875 331 % 2025
21 Stüdenitz-Schönermark 594 325 % 2025
22 Vielitzsee 463 250 % 2025
23 Rüthnick 454 240 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Stüdenitz-Schönermark

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stüdenitz-Schönermark?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stüdenitz-Schönermark bei 325 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Stüdenitz-Schönermark hoch?

Mit 325 % liegt Stüdenitz-Schönermark auf Platz 280 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Stüdenitz-Schönermark den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 325 % gesunken (-15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stüdenitz-Schönermark?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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