Neupetershain

BB
Brandenburg Oberspreewald-Lausitz PLZ 03103 1.174 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 530 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12066228

Grundsteuer für Neupetershain berechnen
Auf einen Blick

So steht Neupetershain im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 530 % liegt Neupetershain auf Platz 8 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Neupetershain liegt 172 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Von den 25 Gemeinden im Kreis Oberspreewald-Lausitz hat Neupetershain den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 363 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 530 % gestiegen (+120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Neupetershain

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neupetershain 530 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 172 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 318,00 € im Jahr bzw. 79,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 530 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 530 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neupetershain.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neupetershain

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2025 300 % 530 % +120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Oberspreewald-Lausitz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Lübbenau/Spreewald 15.729 610 % 2025
2 Neupetershain 1.174 530 % 2025
3 Großräschen 8.327 480 % 2025
4 Lauchhammer 13.801 480 % 2025
5 Luckaitztal 741 459 % 2025
6 Neu-Seeland 547 410 % 2024
7 Calau 7.582 400 % 2025
8 Ortrand 1.966 395 % 2024
9 Senftenberg 23.147 385 % 2024
10 Vetschau/Spreewald 7.533 383 % 2025
11 Bronkow 526 367 % 2025
12 Ruhland 3.713 355 % 2025
13 Schipkau 6.704 350 % 2024
14 Schwarzheide 5.675 350 % 2024
15 Tettau 750 330 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neupetershain

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neupetershain?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neupetershain bei 530 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neupetershain hoch?

Mit 530 % liegt Neupetershain auf Platz 8 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neupetershain den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 530 % gestiegen (+120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neupetershain?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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