Luckaitztal

BB
Brandenburg PLZ 03229 744 Einwohner
Grundsteuer A 244 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 459 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +49 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12066202

Grundsteuer für Luckaitztal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 459 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 459 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Luckaitztal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Luckaitztal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 410 %
2023 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 410 % 0 %
2025 244 % 459 % +49 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Beetzseeheide 745 290 % 2025
Byhleguhre-Byhlen 746 430 % 2024
Groß Schacksdorf-Simmersdorf 742 375 % 2024
Lindenau 748 300 % 2025
Vogelsang 737 220 % 2025
Tettau 751 330 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Luckaitztal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Luckaitztal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Luckaitztal bei 459 %, für die Grundsteuer A bei 244 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Luckaitztal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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