Mühlenfließ

BB
Brandenburg PLZ 14822 910 Einwohner
Grundsteuer A 600 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 490 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12069402

Grundsteuer für Mühlenfließ berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 490 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 490 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mühlenfließ.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mühlenfließ

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 765 % 420 %
2023 (vor der Reform) 765 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 765 % 420 % 0 %
2025 600 % 490 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Zernitz-Lohm 908 331 % 2025
Lichterfeld-Schacksdorf 897 420 % 2025
Gorden-Staupitz 924 320 % 2025
Pinnow 895 400 % 2025
Linthe 894 390 % 2024
Straupitz 926 430 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mühlenfließ

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mühlenfließ?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mühlenfließ bei 490 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mühlenfließ?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 490 %.

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