Lunow-Stolzenhagen

BB
Brandenburg Barnim PLZ 16248 1.136 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12060149

Grundsteuer für Lunow-Stolzenhagen berechnen
Auf einen Blick

So steht Lunow-Stolzenhagen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 320 % liegt Lunow-Stolzenhagen auf Platz 285 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 29 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Lunow-Stolzenhagen liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Barnim

Von den 25 Gemeinden im Kreis Barnim hat Lunow-Stolzenhagen den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 308 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 320 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Lunow-Stolzenhagen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lunow-Stolzenhagen 320 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 38 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 192,00 € im Jahr bzw. 48,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lunow-Stolzenhagen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lunow-Stolzenhagen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 256 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 256 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 256 % 400 % 0 %
2025 280 % 320 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Barnim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Barnim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Eberswalde 41.867 415 % 2024
4 Althüttendorf 670 410 % 2024
5 Ziethen 433 405 % 2025
6 Oderberg 1.948 370 % 2025
7 Britz 2.096 360 % 2025
8 Parsteinsee 500 330 % 2025
9 Schorfheide 10.520 330 % 2025
10 Lunow-Stolzenhagen 1.136 320 % 2025
11 Breydin 812 300 % 2025
12 Hohenfinow 524 300 % 2025
13 Niederfinow 590 300 % 2025
14 Rüdnitz 2.154 300 % 2025
15 Liepe 600 290 % 2025
16 Melchow 1.131 290 % 2025
17 Sydower Fließ 1.024 290 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lunow-Stolzenhagen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lunow-Stolzenhagen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lunow-Stolzenhagen bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lunow-Stolzenhagen hoch?

Mit 320 % liegt Lunow-Stolzenhagen auf Platz 285 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 29 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lunow-Stolzenhagen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 320 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lunow-Stolzenhagen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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