Gräben

BB
Brandenburg Potsdam-Mittelmark PLZ 14793 501 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12069232

Grundsteuer für Gräben berechnen
Auf einen Blick

So steht Gräben im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Gräben auf Platz 117 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 66 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Gräben liegt 42 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Von den 38 Gemeinden im Kreis Potsdam-Mittelmark hat Gräben den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 345 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 455 % auf 400 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 455 %).

Rechenbeispiel für Gräben

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Gräben 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 42 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gräben.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gräben

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 550 % 455 % –
2023 (vor der Reform) 550 % 455 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 455 % 0 %
2025 450 % 400 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Potsdam-Mittelmark

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Rosenau 845 490 % 2025
5 Wiesenburg/Mark 4.233 490 % 2025
6 Rabenstein/Fläming 804 460 % 2025
7 Treuenbrietzen 7.490 450 % 2024
8 Bad Belzig 11.109 436 % 2025
9 Golzow 1.346 420 % 2024
10 Görzke 1.156 400 % 2025
11 Gräben 501 400 % 2025
12 Wenzlow 536 400 % 2025
13 Wollin 803 400 % 2025
14 Ziesar 2.388 400 % 2024
15 Linthe 893 390 % 2024
16 Brück 4.222 380 % 2025
17 Buckautal 460 375 % 2025
18 Seddiner See 4.790 360 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Gräben

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gräben?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gräben bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Gräben hoch?

Mit 400 % liegt Gräben auf Platz 117 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 66 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Gräben den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 455 % auf 400 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 455 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gräben?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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