Rabenstein/Fläming

BB
Brandenburg PLZ 14823 825 Einwohner
Grundsteuer A 346 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 460 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12069485

Grundsteuer für Rabenstein/Fläming berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 460 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 460 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rabenstein/Fläming.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rabenstein/Fläming

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 220 % 420 %
2023 (vor der Reform) 220 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 220 % 420 % 0 %
2025 346 % 460 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Breydin 828 300 % 2025
Golzow 820 445 % 2024
Sonnenberg 818 410 % 2025
Alt Tucheband 834 410 % 2025
Wollin 815 400 % 2025
Merzdorf 806 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rabenstein/Fläming

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rabenstein/Fläming?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rabenstein/Fläming bei 460 %, für die Grundsteuer A bei 346 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rabenstein/Fläming?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 460 %.

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