Flieth-Stegelitz

BB
Brandenburg PLZ 17268 491 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 405 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12073157

Grundsteuer für Flieth-Stegelitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 405 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 405 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Flieth-Stegelitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Flieth-Stegelitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 405 %
2023 (vor der Reform) 315 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 405 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Temmen-Ringenwalde 491 370 % 2025
Gräben 490 400 % 2025
Storbeck-Frankendorf 489 345 % 2024
Grunow-Dammendorf 483 335 % 2024
Parsteinsee 500 330 % 2025
Jamlitz 502 377 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Flieth-Stegelitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Flieth-Stegelitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Flieth-Stegelitz bei 405 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Flieth-Stegelitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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