Boitzenburger Land

BB
Brandenburg Uckermark PLZ 17268 2.862 Einwohner
Grundsteuer A 339 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 418 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +3 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12073069

Grundsteuer für Boitzenburger Land berechnen
Auf einen Blick

So steht Boitzenburger Land im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 418 % liegt Boitzenburger Land auf Platz 73 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Boitzenburger Land liegt 60 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Uckermark

Von den 30 Gemeinden im Kreis Uckermark hat Boitzenburger Land den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 395 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 418 % gestiegen (+3 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %).

Rechenbeispiel für Boitzenburger Land

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Boitzenburger Land 418 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 60 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 250,80 € im Jahr bzw. 62,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 418 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 418 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Boitzenburger Land.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Boitzenburger Land

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 415 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 415 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 415 % 0 %
2025 339 % 418 % +3 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Uckermark

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Uckermark

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Prenzlau 18.779 560 % 2025
2 Brüssow 1.855 450 % 2024
3 Schwedt/Oder 33.633 443 % 2024
4 Gartz (Oder) 2.295 420 % 2024
5 Boitzenburger Land 2.862 418 % 2025
6 Hohenselchow-Groß Pinnow 696 410 % 2024
7 Mescherin 740 410 % 2024
8 Milmersdorf 1.373 410 % 2024
9 Zichow 470 410 % 2024
10 Casekow 1.733 405 % 2024
11 Flieth-Stegelitz 500 405 % 2024
12 Mittenwalde 364 405 % 2024
13 Randowtal 831 405 % 2024
14 Angermünde 14.015 400 % 2024
15 Göritz 790 400 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (30 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Boitzenburger Land

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Boitzenburger Land?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Boitzenburger Land bei 418 %, für die Grundsteuer A bei 339 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Boitzenburger Land hoch?

Mit 418 % liegt Boitzenburger Land auf Platz 73 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Boitzenburger Land den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 418 % gestiegen (+3 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Boitzenburger Land?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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