Prenzlau

BB
Brandenburg PLZ 17291 19.014 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 560 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +115 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12073452

Grundsteuer für Prenzlau berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 560 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 560 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Prenzlau.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Prenzlau

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 445 %
2023 (vor der Reform) 300 % 445 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 445 % 0 %
2025 250 % 560 % +115 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schönefeld 19.115 210 % 2025
Neuenhagen bei Berlin 19.229 165 % 2025
Kleinmachnow 19.271 180 % 2025
Nauen 19.440 295 % 2025
Hoppegarten 18.273 160 % 2025
Forst (Lausitz) 17.225 405 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Prenzlau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Prenzlau?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Prenzlau bei 560 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Prenzlau?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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