Wiesenbronn

BY
Bayern Kitzingen PLZ 97355 1.086 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 160 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09675177

Grundsteuer für Wiesenbronn berechnen
Auf einen Blick

So steht Wiesenbronn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 160 % liegt Wiesenbronn auf Platz 1938 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Wiesenbronn liegt 118 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Kitzingen

Von den 31 Gemeinden im Kreis Kitzingen hat Wiesenbronn den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 213 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 160 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 280 %).

Rechenbeispiel für Wiesenbronn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wiesenbronn 160 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 118 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 96,00 € im Jahr bzw. 24,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 160 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 160 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wiesenbronn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wiesenbronn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 280 % –
2023 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %
2024 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %
2025 270 % 160 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kitzingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kitzingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Iphofen 4.822 190 % 2025
18 Mainbernheim 2.215 190 % 2025
19 Wiesentheid 4.893 190 % 2025
20 Buchbrunn 1.089 185 % 2025
21 Mainstockheim 1.939 185 % 2025
22 Rödelsee 2.014 185 % 2025
23 Castell 832 180 % 2025
24 Abtswind 837 170 % 2025
25 Rüdenhausen 852 170 % 2025
26 Willanzheim 1.597 170 % 2025
27 Biebelried 1.282 160 % 2025
28 Wiesenbronn 1.086 160 % 2025
29 Großlangheim 1.557 150 % 2025
30 Kleinlangheim 1.664 150 % 2025
31 Albertshofen 2.107 145 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wiesenbronn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wiesenbronn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wiesenbronn bei 160 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wiesenbronn hoch?

Mit 160 % liegt Wiesenbronn auf Platz 1938 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wiesenbronn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 160 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 280 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wiesenbronn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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