Mainbernheim

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Bayern Kitzingen PLZ 97350 2.215 Einwohner
Grundsteuer A 240 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 190 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09675144

Grundsteuer für Mainbernheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Mainbernheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 190 % liegt Mainbernheim auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Mainbernheim liegt 88 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Kitzingen

Von den 31 Gemeinden im Kreis Kitzingen hat Mainbernheim den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 213 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 190 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %).

Rechenbeispiel für Mainbernheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Mainbernheim 190 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 88 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 114,00 € im Jahr bzw. 28,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 190 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 190 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mainbernheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mainbernheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 320 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 320 % 0 %
2025 240 % 190 % -130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kitzingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kitzingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Schwarzach a.Main 3.659 220 % 2025
12 Prichsenstadt 2.989 205 % 2025
13 Markt Einersheim 1.221 200 % 2025
14 Martinsheim 1.013 200 % 2025
15 Seinsheim 1.046 200 % 2025
16 Sulzfeld a.Main 1.240 200 % 2025
17 Iphofen 4.822 190 % 2025
18 Mainbernheim 2.215 190 % 2025
19 Wiesentheid 4.893 190 % 2025
20 Buchbrunn 1.089 185 % 2025
21 Mainstockheim 1.939 185 % 2025
22 Rödelsee 2.014 185 % 2025
23 Castell 832 180 % 2025
24 Abtswind 837 170 % 2025
25 Rüdenhausen 852 170 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Mainbernheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mainbernheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mainbernheim bei 190 %, für die Grundsteuer A bei 240 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Mainbernheim hoch?

Mit 190 % liegt Mainbernheim auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Mainbernheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 190 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mainbernheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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