Wiesenbach

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Bayern PLZ 86519 1.034 Einwohner
Grundsteuer A 700 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09774189

Grundsteuer für Wiesenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wiesenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wiesenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 350 %
2023 (vor der Reform) 430 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 430 % 350 % 0 %
2025 700 % 350 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gattendorf 1.033 240 % 2025
Höchstädt i.Fichtelgebirge 1.036 210 % 2025
Großeibstadt 1.031 190 % 2025
Heretsried 1.037 190 % 2025
Gerach 1.037 230 % 2025
Oberschönegg 1.037 135 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wiesenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wiesenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wiesenbach bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 700 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wiesenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 350 %.

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